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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
auch ich habe jetzt meine Abrechnung für 2004 und dazu einige Fragen die
ich als einzelene Threads aufliste, sonst wird es vielleicht zu viel.

Zuerst einmal die Basisinfo:
Das Miethaus besteht aus 5 Parteien, verteilt über 3 Stockwerke.
Im Keller befinden sich außer den Keller- und Waschräumen noch ein
Schwimmbad und ein extra Raum.
Die Wohnung im Erdgeschoss ist eine Eigentumswohnung in der ürsprünglich der Hauseigentümer wohnte. Die Wohnung wurde dann weiterverkauft incl. des Schwimmbades und des Einzelzimmers.
Zum Jahreswechsel 2004 wurde die Eigentumswohnung vom Sohn des
Hauseigentümers zurückgekauft, die Räume im Keller gingen zurück an
den Vater ( Hauseigentümer).

Jetzt wurde mit der Abrechnung 2004 unser Umrechnungsschlüssel
angehoben mit der Begründung, das Schwimmbad und der Kellerraum
wären von der Gesamthausfläche weggefallen, daher wäre die Grundfläche jetzt kleiner und und daher unser Anteil automatisch höher.
Versehe ich ja theoretisch irgenwie schon nur war das Schwimmbad schon
Jahre nicht mehr in Betrieb. Letztes Jahr legten undichte Rohre das Schwimmbad unter Wasser und es waren wochenlagen Trockengeräte
angeschlossen. Ich glaube nicht, daß diese Kosten bei unseren Nebenkostenrechnung abgezogen wurden.
Das Schwimmbad wurde jetzt umgebaut und wird zum Unterstellen von Möbeln benutzt.
Also der ganze Vorgang hat da für mich einen Erklärungsnotstand.

Vielleicht kann jemand helfen.
Danke schonmal und liebe Grüße

Ilo
Stichwörter: erhöhung + umlageschlüssels

0 Kommentare zu „Erhöhung des Umlageschlüssels”

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