gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnungsabnahme..

Hallo,

was könnte man davon halten, wenn zum beispiel der Vermieter eine Wohnungsabnahme mit dem vermieterbund durchführt ohne die anwesenheit des Mieters, obwohl dieser ausdrücklich seine anwesenheit mündlich mitgeteilt hat. In diesem Fall kann man davon ausgehen das die Vermiter und der Vermieterbund die wohnung ohne vorankündigung betreten haben. Dabei wurden in einem Bau, Baujahr ca 1920, letze neutapezierung ca. 8-10 Jahre und armaturen ca. 8-10 jahre mängel an diesen festgestellt. Ist der Vermieter dazu verpflichtet dieses zu renovieren? oder hat er dieses Instandzusetzen? In einer mündlichen Vereinbarung gab es die aussagen das räume die afrbig gemacht werden wieder weiss zu streichen sind. desweiteren ist im Vertrag festgehalten das die wohnung so übergeben wird wie sie vorgefunden wurde.

Bin schon gespannt :)
Stichwörter: wohnungsabnahme

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