gefragt von administrator am 30.11.1999

Tierhaltung - Jagdhund

Hallo!

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem folgenden Fall:

Im Mietvertrag ist formularmäßig vereinbart, dass der Vermieter seine Zustimmung geben muss. Dieser hat auch nichts dagegen. Erteilt diese nur nicht, da die Eigentümergemeinschaft einmal durch Mehrheitsbeschluss vereinbart hat, dass sämtliche Tierhaltung untersagt ist. In der Teilungserklärung steht nichts.

Nun kann ja schon über die Wirksamkeit der Klausel im Mietvertrag gestritten werden. Hat aber der Mieter ein schützenswertes Interesse und damit einen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis, wenn es sich um einen (nach dem Gesetz brauchbaren) Jagdhund handelt? Ist der Vermieter überhaupt in seinen Interessen schützenswert, wenn der Mehrheitsbeschluss der Eigentümer unwirksam wäre?

Würde mich über eine kurze Einschätzung der Lage sehr freuen.
Viele Grüße!
Stichwörter: jagdhund + tierhaltung

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