gefragt von administrator am 30.11.1999
Wartung an Gastherme
Bei mir flatterte nach dem von der Hausverwaltung initiiertem Termin mit dem Schornsteinfeger eine Rechnung über die Wartung der Gastherme in mein Postfach. Die Therme ist doch Eigentum des Vermieters, muss ich diese Kosten etwa zahlen?Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hi,jau, laut II Betriebskostenverordnung.
mfg
o.c
antwort von administrator am
[quote="Cologne":4024d]Bei mir flatterte nach dem von der Hausverwaltung initiiertem Termin mit dem Schornsteinfeger eine Rechnung über die Wartung der Gastherme in mein Postfach. Die Therme ist doch Eigentum des Vermieters, muss ich diese Kosten etwa zahlen?[/quote:4024d]
