gefragt von administrator am 30.11.1999

Wartung an Gastherme

Bei mir flatterte nach dem von der Hausverwaltung initiiertem Termin mit dem Schornsteinfeger eine Rechnung über die Wartung der Gastherme in mein Postfach. Die Therme ist doch Eigentum des Vermieters, muss ich diese Kosten etwa zahlen?
Stichwörter: gastherme + wartung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,

jau, laut II Betriebskostenverordnung.

mfg

o.c

antwort von administrator am
[quote="Cologne":4024d]Bei mir flatterte nach dem von der Hausverwaltung initiiertem Termin mit dem Schornsteinfeger eine Rechnung über die Wartung der Gastherme in mein Postfach. Die Therme ist doch Eigentum des Vermieters, muss ich diese Kosten etwa zahlen?[/quote:4024d]

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