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Oliver Curd
Hi,
Schaden muss vom Mieter getragen werden
Schädebn an eigenen Sachen übernimmt die Haftpflicht nur, wenn vereinbart.
Wie wärs mit der Freundin, der könnte ja die Flasche runter gefallen sein, dann tritt der Freundin ihre Versicherung ein.
mfg
o.c
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