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Kabelgebühren

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Vor wenigen Wochen haben wir eine Zahlungsaufforderung von einer dubiosen Inkasso-Firma aus Heidelberg bekommen. Diese verlangt von uns Kabelgebühren für die Jahre 2001 und 2002, obwohl wir aus der Wohnung bereits im Jahre 2000 ausgezogen sind.

Als wir nach einem Nachweis für das Vertragsverhältnis baten, hat man uns nur eine Kopie der Rechnungen zugesandt.

Nun meine Fragen:

Müssen wir für die Kabelgebühren auch zahlen, wenn wir ausgezogen sind? Normalerweise übernimmt ja der Nachmieter (was können wir dafür, wenn die Wohnung leer steht?)

Reicht die Kopie der Rechnung als Nachweis?

Was kann man tun?
Stichwörter: kabelgebühren

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