gefragt von administrator am 30.11.1999
Geräusche durch nächtliches Baden
Geräusche durch nächtliches BadenMuß grundsätzlich hingenommen werden, wenn die Dauer von 30 Min. nicht überschritten wird
(OLG Düsseldorf WuM 91, 288)
Anmerkung:
Ein Badeverbot in der Hausordnung ist unwirksam, weil es mit den wesentlichen Gedanken des Mietrechts unvereinbar ist.
