gefragt von administrator am 30.11.1999
Sanierungsarbeiten
Sanierungsarbeiten50 %
(AG Weißwasser WuM 1994, 601)
Anmerkung:
Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen Baulärms, der vom Nachbargrundstück ausgeht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung dulden muß.
(BayObLG, WuM 1987, 112)
