gefragt von administrator am 30.11.1999
Ausfall des Aufzuges, je nach Stockwerk, hier 5. Stock
Ausfall des Aufzuges, je nach Stockwerk, hier 5. StockDer Ausfall eines Personenaufzugs (hier in einem Studentenwohnheim) stellt einen Mangel des gemieteten Zimmers dar, der eine Minderung der Grundmiete rechtfertigt, deren Höhe sich nach der Geschoßlage des Zimmers richtet.
7,5 %
(AG Bremen WuM 87, 383)
