hat diese Frage am gestellt
Tomraid
Hallo Matthias,
diese Kündigungverzicht ist rechtens und auch üblich.
Versucht mit dem Vermieter mal zu sprechen, ggf. kommt er euch entgegen.
Urteil des BGH:
Das Gericht sah es so: Mit einem Kündigungsverzicht weichen Sie als Vermieter nicht von den Kündigungsfristen ab, sondern schließen nur das Kündigungsrecht für einen gewissen Zeitraum aus.
Die gesetzliche Kündigungsfrist soll schließlich weiterhin gelten - aber eben erst, wenn die Frist, für die der Mieter auf sein Kündigungsrecht verzichtet hat, abgelaufen ist.
Also viel Glück beim Verhandeln <!-- s
--><!-- s
-->
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.