gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnung entgegen Absprache u. Vertrag unrenoviert - Dringend
Hallo!Ich habe für mich und meine Familie eine Wohnung in einer neuen Stadt gesucht. Bei der Besichtigung war die (unbewohnte) Wohnung in einen schlimm verwohnten Zustand. Der Makler machte uns auf die Mängel selber aufmerksam und meinte, das würde bis zum Einzug selbstverständlich alles renoviert werden. Im anschliessenden Mietvertrag steht auch drin, die Wohnung wird in vollrenoviertem Zustand übergeben.
Jetzt war der Übergabetermin und mich traf fast der Schlag. Es war nach der Besichtigung rein garnichts mehr gemacht worden. Zur Übergabe war auch nicht der Vermieter oder der Makler anwesend, sondern ein mir unbekannter Mann. In dem – vom Vermieter blanko unterschriebenen – Übergabeprotokoll habe ich dann alle Mängel, die ich sehen konnte, festhalten lassen. Anschliessend haben wir den Makler per Mail aufgefordert, die Mängel bis zu einer bestimmten Frist noch beseitigen zu lassen.
Er rief uns dann an und sicherte uns zu, die Mängel würden beseitigt; wir würden das noch schriftlich bekommen. Es passierte aber nichts. Übermorgen wollen wir einziehen und die Wohnung ist unbewohnbar. Was soll ich jetzt tun? Über eine Distanz von 400 km kann ich das vorher nicht mehr selber machen, wir hatten uns darauf verlassen, dass wir in eine renovierte Wohnung einziehen. Außerdem habe ich nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls noch weitere Mängel (beschädigte Türen und Fensterbänke) entdeckt.
Brauche dringend Rat!!!
Antworten
antwort von Tomraid am
Hallo Mariechen,eine schnelle Hilfe wäre der Anwalt. Erstmal einziehen, Mängel schriftlich zur Beseitigung auffordern. 14 Tg Frist.
Vorsorglich die Meitzahlung (Grundmietzahlung einstellen, bis die Mängel beseitigt sind). Betriebskosten und Heizkosten würde ich gesondert zahlen.
Weiterhin würde ich eine Mietminderung bis zur Fertigstellung geltend machen.
Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung im vertragsgemäßem Zustand zu übergeben, macht er das nicht, macht er sich Schadensersatzpflichtig.
Viel Glück und Erfolg
antwort von administrator am
[quote="Tomraid":8f1e8]Hallo Mariechen,eine schnelle Hilfe wäre der Anwalt. Erstmal einziehen, Mängel schriftlich zur Beseitigung auffordern. 14 Tg Frist.
Vorsorglich die Meitzahlung (Grundmietzahlung einstellen, bis die Mängel beseitigt sind). Betriebskosten und Heizkosten würde ich gesondert zahlen.
Weiterhin würde ich eine Mietminderung bis zur Fertigstellung geltend machen.
Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung im vertragsgemäßem Zustand zu übergeben, macht er das nicht, macht er sich Schadensersatzpflichtig.
Viel Glück und Erfolg[/quote:8f1e8]
