gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter beschäftigt Gärtner, Putzfrau etc. selbst...

Folgender Fall: Mein Vermieter beschäftigt als Angestellte den Gärtner, die Putzfrau und auch den Hausmeister, wobei er z.B. für eine Stunde Arbeit des Gärtners 30 Euro abrechnet, obwohl alles was dieser überhaupt nur pflegen könnte eine Efeuhecke ist sowie ein Baum vor dem Haus, an dem aber absolut NIE etwas gemacht wird, noch nicht einmal bewässert muß er werden.
Desweiteren lässt er seine Putzfrau mal innerhalb von 3 Tagen 2x kommen und dann 2 Wochen lang gar nicht.
Ich wüßte gern OB es überhaupt erlaubt ist all diese Angestellten als Vermieter selber zu beschäftigen, da es auf dem freien Markt mit Sicherheit Leute gäbe die das Gleiche für 10 Euro/ Stunde oder noch weniger machen würden.
Ich fühl mich in diesem Fall an allen Ecken und Enden abgezockt.
Gibt es vielleicht außerdem noch so etwas wie eine Nachweispflicht, daß die Putzfrau an diesem oder jenem Tag gearbeitet hat? Und wie ist es, wenn sie ihre Arbeit auch noch unvollständig macht, d.h. den Waschraum weder fegt noch wischt und dgl.?
Danke im Voraus für jede Hilfe sagt
Marcus
Stichwörter: beschäftigt + vermieter + etc + gärtner + putzfrau

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