gefragt von administrator am 30.11.1999

Gartennutzung

Hallo,
wir wohnen in einem Mietshaus mit 2 Aufgängen, jeweils 8 Parteien.
Es gibt einen Garten von ca. 800 qm (nur Bäume und Rasen) sowie eine kleine Terrasse.
Diese wird von [b:a4609]einer[/b:a4609] Familie stetig für Familientreffen und -feiern genutzt, die alle belästigen. Dazu haben sie einen Hund, der permanent dabei ist und kläfft - stundenlang.
Wir haben die grösste Wohnung im Haus, bezahlen also entsprechend die meiste Grundsteuer und nutzten den Garten nie (wann auch, die sind imer schon da). Können wir uns gegen die selbsternannten "Hausbesitzer" irgendwie wehren?
Gruss Jule
Stichwörter: gartennutzung

Antworten

antwort von Tomraid am
Hallo Jule,

nun schaue mal im Mietvertrag nach was unter Gemeinschaftseinrichtungen steht. Dort müsste sowas drinn stehn.

Steht bei euch nichts drinne, müsst ihr ausfindig machen, was bei den anderen Mieter drinne steht. Sollte bei keinem eine Gartennutzung enthalten sein, ist dieses auch nicht geregelt und kann daher von allen genutzt werden.

Zu besseren Übersicht würde ich allerdings die Erlaubnis des Vermieters einholen, um den Garten nutzen zu dürfen.

MfG

Tomraid

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