gefragt von administrator am 30.11.1999
betriebskostenabrechnung
Hallo Leute,Meine Betriebskostenabrechnung von 2004 ist enorm. Bei Rücksprache mit dem Vermieter wurde klar, daß wir im Jahr 2003 geschätzt worden sind. Diese Schätzung war viel zu gering. Das bedeutet doch, daß ein Teil der nun anfallenden Kosten auf das Jahr 2003 zurückgeht. Hat ein Einspruch chancen?
Ist es möglich den Durchschnittsverbrauch dieser 2 Jahre zugrunde zu legen um nur den diesjahrigen zu bezahlen?
Ich würde mich über jeglichen Ratschlag freuen... nur noch zweieinhalb Wochen bis Rechtsgültigkeit.
Antworten
antwort von Tomraid am
Also das man Betriebskosten schätzt ist mir neu.Denn:
[i:74b90]Die Betriebskostenabrechnung muss in Textform erfolgen und den MieterInnen zugehen; ein allgemeiner Aushang im Haus reicht nicht aus. Folgende Angaben muss die Abrechnung enthalten:
1) eine Zusammenstellung der gesamten Betriebskosten des Hauses oder der Wirtschaftseinheit
2) die Angabe, welcher Verteilerschlüssel zu Grunde gelegt wurde
3) die Berechnung des auf den Mieter/die Mieterin entfallenden Anteils der Betriebskosten
4) die von dem Mieter/der Mieterin geleisteten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten.
Grundsätzlich gilt, daß jede Abrechnung klar, übersichtlich und aus sich heraus auch für Laien verständlich sein muss. Sie soll also gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein, so dass sie dem durchschnittlichen Verständnisvermögen von juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten MieterInnen entspricht. Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist unwirksam. Sie können verlangen, dass der Vermieter Ihnen eine neue Abrechnung vorlegt bzw. die alte nachbessert.[/i:74b90]
Was natürlich sein kann ist, dass man euch am Anfang der Mietzeit geschätz hatte und somit die Nachzahlung extrem wurde. Dafür gibt es einige Rechtsprechungen.
Was aber sehr oft üblich ist, dass ist Heizkosten oft wegen Abwesenheit geschätzt werden.
Also da scheint noch einiges an Erklärungsbedarf zu geben.
Schaue dir mal dazu folgende Seiten an:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/bet ... itung.html
mfg
Tomraid
