gefragt von administrator am 30.11.1999

betriebskostenabrechnung

Hallo Leute,
Meine Betriebskostenabrechnung von 2004 ist enorm. Bei Rücksprache mit dem Vermieter wurde klar, daß wir im Jahr 2003 geschätzt worden sind. Diese Schätzung war viel zu gering. Das bedeutet doch, daß ein Teil der nun anfallenden Kosten auf das Jahr 2003 zurückgeht. Hat ein Einspruch chancen?
Ist es möglich den Durchschnittsverbrauch dieser 2 Jahre zugrunde zu legen um nur den diesjahrigen zu bezahlen?
Ich würde mich über jeglichen Ratschlag freuen... nur noch zweieinhalb Wochen bis Rechtsgültigkeit.
Stichwörter: betriebskostenabrechnung

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