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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Hatte meinem Vermieter eine Kaution hinterlegt, dies wurde auch im Mietvertrag eingetragen. Falls mein Vermieter die Kaution nicht angelegt, verzinst haben sollte, was kann ich in dem Fall machen?? Vermieter muss doch immer die Kaution zinsbringend anlegen oder??? Gruss Ingo
Stichwörter: kautions + verzinsung

2 Kommentare zu „Kautions Verzinsung”

Tomraid Experte!

Hallo Ingo,

ja das muß er das ist im BGB fest vorgeschrieben.

Der Vermieter muss die Mietsicherheit von seinem eigenen Vermögen gesondert halten und mindestens zu einem Satz verzinsen lassen, der dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entspricht. Die Zinsen erhöhen die Kautionssumme.

Siehe hierzu auch § 551 BGB

Gruß

Tomraid

hardmooth 14.11.2011 15:57

Guten Tag,

Wie sieht das aus, wenn der Vermieter zu einem geringeren als marktüblichen Zins angelegt hat?

In meinem Fall:
Die Hausverwaltung hat auf dem Kautionskonto 0,5% Zinsen, während in meiner Mietzeit die Zinsen teilweise höher waren.
Jetzt wurden mir die Zinsen auf Basis 0,5% ausgezahlt und nicht die 1% bis 2%
Ist das rechtens?

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