gefragt von administrator am 30.11.1999

Kautions Verzinsung

Hallo!

Hatte meinem Vermieter eine Kaution hinterlegt, dies wurde auch im Mietvertrag eingetragen. Falls mein Vermieter die Kaution nicht angelegt, verzinst haben sollte, was kann ich in dem Fall machen?? Vermieter muss doch immer die Kaution zinsbringend anlegen oder??? Gruss Ingo
Stichwörter: kautions + verzinsung

Antworten

antwort von Tomraid am
Hallo Ingo,

ja das muß er das ist im BGB fest vorgeschrieben.

Der Vermieter muss die Mietsicherheit von seinem eigenen Vermögen gesondert halten und mindestens zu einem Satz verzinsen lassen, der dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entspricht. Die Zinsen erhöhen die Kautionssumme.

Siehe hierzu auch § 551 BGB

Gruß

Tomraid

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