gefragt von administrator am 30.11.1999

kündigung könnte nicht zugestellt werden

hallo liebe gemeinde,

ich hab die kündigung per einwurfschreiben am 29.06.05 weggeschickt,
nach paar tagen kam er wieder zurück mit dem vermerk adresse unbekannt,
vermieter ist aus der adresse ausgezogen ohne mir mitzuteilen das es die nicht mehr giebt.

den ungeöffneten bief nochmal in ein umschlag gesteckt und an die zweite adresse geschickt, nu ist klar das er nach dem 3. des monats angekommen ist.

des einscheiben ist beim vermieter am 06.07 eingetrudelt,nu will er mir noch ein monat aufschwatzen. :roll:
er hat ja sehen können, am poststempel das der bief rechtzeitig vor dem 3.des monats an in hätte zugestellt werden können.

kann ich trozdem am 30.09.05 ausziehen oder muss ich den den einen monat wirklich noch aufbrummen lassen?

liebe grüsse alice
Stichwörter: zugestellt + könnte + kündigung

Antworten

antwort von administrator am
was mir noch einfällt, ich habe nun schon seit mehr als 5 wochen kaltes wasser, der vermieter will aber den warmwasserkessel nich in ordnung bringen lassen, bzw. kann es nicht, da auf dem haus 12000 euro schulden lasten. ich habe gelesen das ich 10% von der miete abziehen kann, die 10% brutto oder netto von der miete oder nur die 10% vom warmwasser?

*fragen über fragen*
liebe grüsse alice

antwort von Tomraid am
wenn dann nur von Netto also der Grundmiete.

antwort von maconaut am
Also es gibt keine Pflicht des Vermieters, dir seinen Umzug anzuzeigen (normalerweise tut man das aber...). Wahrscheinlich hätte ein Blick ins Telefonbuch dir die Adresse bestätigt. Ich würde sagen - das war dein Pech und du musst mit dem Monat leben. Der Vermieter hat ja nicht mutwillig die Annahme verweigert, du hast das Schreiben einfach an die falsche Adresse geschickt.

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