gefragt von administrator am 30.11.1999

Verzwickter Fall

Ich habe bemerkt, daß meine Vermieterin an einem Wochenende,an dem ich nicht in meiner Wohung war, mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung ging.
Ich wies sie freundlich darauf hin, dass sie nicht das Recht hat ohne sich vorher anzumelden und schon gar nicht während meiner Abewsenheit die Wohnung betreten darf.
Die wohung ist eigentlich eine 3zimmer wohung, ich habe aber nur 2 Zimmer gemietet. In dem Zimmer was nun leer steht, hat meine Vermieterin Bettwäsche und noch weiteren Kram gelagert.
Da ich das Zimmer nun nicht mit gemietet habe, meint sie, dass sie das Recht hat in das Zimmer zu gehen-auch während meiner Abwesenheit.
Ist meine Vermieterin im Recht ???
Stichwörter: fall + verzwickter

Antworten

antwort von Deadleaf am
Ist egal ob sie dort ihre Bettwäsche lagern will. Das ist Hausfriedensbruch was sie begeht. Muss sie halt ihre Wäsche woanders lagern.

Muss sie auch durch deine Räume gehen, oder sind die alle mit einem Flur verbunden? Dann könntet ihr vielleicht ein Kompromis machen.
z. B. Du mietest noch das eine Zimmer und vermietest es unter.
Aber wenn man nur durch ein anderen Raum zu diesem Zimmer kommt, dann wirds es schwieriger. Doch sie darf nicht in deine Räume! Das musst du ihr klar machen, dass das eine verletztung der Privatphäre ist und angezeigt werden kann.

Und einen Zweitschlüssel darf sie auch nicht so weiteres haben! Du musst aber den Zweitschlüssel an Bekannte die in der Nähe wohnen, geben. Oder einem Nachbar, damit sie im Notfall in die Wohnung kann, wie bei einem Wasserschaden

antwort von administrator am
Also, die Zimmer sind alle mit dem Flur verbunden und sie muss nicht durch einen meiner Räume gehen. Aber meine gute Vermieterin ist Rentnerin und an die 70 und ziemlich neugierig.Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn sie schon öfter in "ihr" Zimmer gegangen ist, dass sie auch meine Zimmer "kontrolliert" hat.
Das eine Zimmer noch untermieten wollte ich eigentlich nicht.

Aber du meinst, dass sie es eigentlich nicht darf.

Hab auch schonmal überlegt, ob ich einfach ein weiteres Schloss an der Wohnungstür anbringen lasse, aber das wollte ich eigentlich vermeiden.

Ich will es ihr nur irgendwie schrifltich belegen können, dass was sie macht rechtlich untersagt ist.

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