gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung der Nutzung eine Schuppens

hi, vielleicht kann mir jemand von euch bei folgendem großen problem helfen:

habe ein kleines haus vermietet (nur mündlicher kein schriftlicher mietvertrag) bei dem vom ehemaligen besitzer auch die nutzung eines schuppens zugesagt worden ist, den ich seither gemeinsam mit dem mieter nutze. nun benötige ich den schuppen wieder alleine , da ich(tatsächlich vorhandenen und nachweisbaren) eigenbedarf habe (brennholz).
kann ich dem mieter die nutzung des schuppens aufkündigen? welche frist muss er mir setzen? wie gehe ich dabei vor? möchte den mieter auch nicht über gebühr in schwierigkeiten bringen.

eine antwort (mit angabe der rechtsgrundlage) wäre mir seeeeeehr wichtig, da ich den raum dringenst benötige. seht ihr da chancen oder ist die sache aussichtslos?
bin leider selbst in juristischen dingen völlig hilflos.
robert
Stichwörter: kündigung + nutzung + schuppens

Antworten

antwort von alex29 am
... scheint ja kein besonders tolles Verhältnis zu sein, wenn du als VM deinem Mieter gleich mit Rechtsgrundlagen wegen Eigenbedarf kommst...

Zum Eigenbedarf; da gibts einige mehrere Postings dazu hier im Forum, einfach "Suchen" benutzen.

Ich würd aber vorher einfach mal mit dem Mieter SPRECHEN; kannst ihm ja vielleicht entgegen kommen und ein paar Euro Miete erlassen. Je nachdem was er in dem Schuppen hat, ist er froh drüber.

Gruß,
alex29

antwort von robert liebel am
hi alex, auf die tolle idee bin ich doch tatsächlich auch schon gekommen.
aber trotzdem: kraft definition sind alle vermieter schweine ;-)

antwort von alex29 am
Hallo Robert,

... und hat der Mieter das abgelehnt??

Zudem:... wenn du dir manchmal hier einige Postings durchliest wirst du auch den Eindruck bekommen, dass viele erst gar nicht anfangen zu kommunizieren und gleich den Anwalt aus der Schublade nehmen wollen,... ist echt so, ... daher meine Hinweis!

Bei der Suche warst du wohl erfolgreich und weißt, dass du den Schuppen wegen Eigenbedarf kündigen kannst mit dreimmontiger Frist.

Würd mich aber mal interessieren, was der Mieter meinte....

Gruß, alex29
P.S.: Soll der Schuppen ein Schweinestall werden, wenn doch alle Vermieter Schweine sind? :wink:

antwort von capo am
[quote:a3ff5]P.S.: Soll der Schuppen ein Schweinestall werden, wenn doch alle Vermieter Schweine sind?[/quote:a3ff5]

Jawoll, die werden alle da rein getrieben und dann mit mietminderung gequält. :D

PS Diesen Post mal nicht ernst nehmen. Da das keine Rechtsberatung ist, kann man sich auch nicht darauf berufen und ich betone: Vermieter im Schuppen berechtigen nicht auf mietminderung oder sofortige Kündigung.

Eine ähnlichkeit mit lebenden Beispielen ist absolut zufällig :D

antwort von Oliver Curd am
Hey hallo,

dies ist ein Mietrechtsforum, und für Schuppen u.d.G. greift das Wohnraummietrecht nicht!!!!!

mfg

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