gefragt von administrator am 30.11.1999

Whg gekündigt, keine Kündigungsbestätigung erhalten

Was ist, wenn man Kündigt, aber nie eine Kündigungsbestätigung vom Vermieter erhält ?
Zudem habe ich eine außerordentliche Kündigung, aus beruflichen Gründen, ausgesprochen, und das schon zum 01.08.05.
Habe meine erste Kündigung ganz normal per Post geschickt.
Als ich dann nichts erhielt, habe ich nochmal vorsichtshalber ein Kündigungschreiben per Einschreiben/Rückschein verschickt.
Bin ich damit auf der sicheren Seite ??

Antworten

antwort von Deadleaf am
Hallo
Eigendlich reicht dein erstes Kündigungsschreiben. Aber mit dem Einschreiben mit Rückschein bist auf der sicheren Seite.

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