gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsfristen
Liebe Forumleser,Nach umfangreichen Recherchen konnte ich die Antwort auf meine Fragen nicht finden. Vielleicht könnte mir jemand aus dem Forum Hilfe bieten? Vorab Danke!!
Folgender Sachstand:
Es handelt sich um einen Mietvertrag von 1973, der so schnell wie möglich gekündigt werden soll. Die Räume werden gewerblich genutzt (Änderungsschneiderei). Wichtig hierzu: der Vermieter hat zwischenzeitlich gewechselt, es wurde vereinbart, den alten Mietvertrag fortzuführen.
Nun meine Fragen:
- handelt es sich um einen Miet- oder Pachtvertrag?
- Welche Kündigungsfrist gilt für diesen Vertrag, wenn diese wie folgt festgelegt wurde: "Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 1973 und wird vorerst auf die Dauer von 5 Jahren geschlossen.
Anschließend verländert es sich um jeweils 1 Jahr, falls nicht mit dreimonatiger Frist vor Ablauf der Pachtzeit von einer der Parteien gekündigt worden ist."
- Ist eine vorzeitige Kündigung möglich? Aufhebungsvertrag? Unter welchen Bedingungen?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!
Mit freundlichem Gruss
Pamela
