gefragt von administrator am 30.11.1999

Betreten der Wohnung

ich wohne in einer Wohngemeinschaft die 4 Zimmer besitzt. Diese Zimmer werden vom Vermieter einzeln vermietet. Momentan steht ein Zimmer leer und heute stand plötzlich der Vermieter unangemeldet in der Wohnung und hat einem Interessenten das Zimmer sowie die dazugehörigen Gemeinschaftsräume gezeigt.

Da der Vermieter sich selbst unvermittelt Zugang zu unserer WG verschafft hat, fühlte ich mich in meiner Privatsphäre erheblich gestört.
Ich erwarte zumindest, dass er seinen Besuch vorher ankündigt!

Muss ich das hinnehmen oder ist das Hausfriedensbruch?

Würde mich freuen wenn meine Frage schnell beantwortet werden würde
Danke!
Stichwörter: betreten + wohnung

Antworten

antwort von Deadleaf am
Hallo
Nach meinem Erachten ist es egal, ob es eine WG oder normal vermietete Wohnung ist. Der Vermieter darf nicht, ohne sich mind. 24. Std vorher anzumelden (Grund des Besuches muss er ankündigen), die Wohnung betreten darf. Er darf auch keinen Zweitschlüssel von eurer Wohnungstür haben. Es sei den, ihr wart damit einverstanden, dass er einen besitzen darf.
Der VM muss aber in Notfällen in die Wohnung kommen können. Aber als WG dürfte das kaum ein Problem sein. :wink: Aber gebt noch eine Nachbarn oder Bekannten, der in der Nähe wohnt, einen Wohnungsschlüssel. Das solltet ihr aber untereinander und mit dem VM klären.
Und wenn er weiterhin ohne Ankündigung in die Wohnung, könnt ihr ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

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