gefragt von administrator am 30.11.1999

schönheitsreperaturen

hallo,
muss ein mieter, die heiskörper, turen reparieren bei kleinen schaden und streichen beim auszug?
der fall ist so.
seit fast 3 jahren wohne ich in köln als mieter in einer wohnung.
die übernahme lief mit meiner vormieterin ohne problem. der hausverwalter war nett und mischte sich nicht ein.#
jetzt habe ich einen neuen hausverwaklter und hat bis zum letzten kleinen schramme (kratzer) genau unter der luppe genommen und verpflichtet alles neu zu renovioeren.
adie wohnnung war nicht im tollen zustand, jetzt sogar in besseren zusatnd.
muss ich die sog schönheitsreperaturen übernehmen?
oder gilt sog. turnusmäßige reperaturen, die von vermieter übernommen werden müssen.

danke ür die atnwort

ken
Stichwörter: schönheitsreperaturen

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