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Deadleaf
Hallo
Dann sieht es nach keinem Zeitmietvertrag mehr aus. <!-- s
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Mieter und Vermieter können nur eine feste Laufzeit vereinbaren, wenn der Vermieter nach Ablauf dieser Mietzeit eine von 3 gesetzlich zugelassenen weiteren Verwendungsmöglichkeiten[/b:2948e] in Anspruch nehmen will und wenn er dies dem Mieter bei Vertragsschluss bereits schriftlich mitteilt:
1.Der Vermieter muss die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes nutzen wollen, oder
2. er muss die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen wollen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. er muss die Räume an einem zu Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen.
Der Vermieter muss dem Mieter beim Vertragsschluss einen dieser Gründe schriftlich mitteilen.Tut er dies nicht, gilt der Vertrag von Gesetzes wegen automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen[/quote:2948e]
Bedeutet das wiederrum, dass ich vor Ablauf der 5 Jahre den Vertrag kündigen kann ?
[/color:2948e]Ja, wenn es dem entspricht wie oben beschrieben, kannst du sofort kündigen.
[color=red:2948e]Muss ich einen Nachmieter stellen? [/color:2948e]
Nein.Es ist ein Amenmärchen, dass man als Mieter einen Nachmieter suchen soll/darf. Dies kann der Vermieter sogar verbieten und vom Mieter gesuchte Nachmieter auch ablehnen.Ist zwar schade, aber ist so!Also brauchst du in der Hinsicht keine Anstrengungen zu machen.
Noch was zur Änderung des Zeitmietvertrags:
[quote:2948e]Durch die Mietrechtsreform wurden die Vorschriften für Zeitmietverträge grundlegend umgstaltet.Seit dem 1.9.2001 können nur noch Zeitmietverträge nach neuem Recht abgeschlossen werden.Den alten "Zeitmietvertrag mit Kündigungschutz" und Verlängerungsmöglichkeiten für den Mieter gibt es nicht mehr.[/quote:2948e]
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