hat diese Frage am gestellt
administrator
Der Vertrag scheint auslegungsbedürftig zu sein. Die Existenz der Kabelinstallation kann nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Vermieter auch ein Fernsehprogramm liefern muss.
Es gibt grundsätzlich 2 Varianten für Kabelanschlüsse:
1. Der Vermieter schließt einen Vertrag mit dem Kabelanbieter. Die Kosten sind umlagefähige Betriebskosten und bei Vereinbarung einer Inklusivmiete mit der Miete abgegolten.
2. Der Vermieter stellt die Kabelinstallation bereit und jeder Mieter schließt mit dem Kabelanbieter einen entsprechenden Vertrag über die Bereitstellung eines bestimmten Programmangebots. In diesem Fall gibt es beim Vermieter keine Kosten.
Wie ein Streit im konkreten Fall ausgehen könnte wird davon abhängen, wer was hätte wissen müssen und wer was beweisen muss. Das Ergebnis wird mit den vorliegenden Informationen nicht vorhersehbar sein.
administrator
Das ist nicht ganz richtig.
Die "Inklusivmiete" ist nämlich gar nicht zulässig, insofern NICHT "möbelliert" vermietet wurde (anderes Mietrecht).
Handelt es sich um einen "Standardmietvertag über Wohnraum", sind die NK GRUNDSÄTZLICH getrennt und per gesonderter Abrechnung zu vereinbaren (Anhang Mietvertrag) und abzurechen, es gilt das übliche Recht.
Insofern also Kabelgebühren (klassiche NK) nach Modell 1) in der Miete enthalten sind, gelten diese Kosten als faktisch nicht existent und werden bei einer Erhöhung (oder Wegfall durch Vereinbarung->Z.B. Abknipsen bei eigener Satellitenanlage) nicht aus dem Mietvertrag "dividierbar" sein.
Individualvereinbarungen (unstreitig) ausgenommen <!-- s
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In Deinem speziellen Fall ist nun folgendes zu tun:
1. Weist der Mietvertag expliziet eine Klausel aus, die ungefähr so heisst:
"Der hier vereinbarte Mietzins beinhaltet die für den im hier gegenständigen Mietobjekt zur verfügung gestellten Kabelanschluss (derzeit 13.50 €/Monat)"
Eine solche Formulierung stellt unzweifelhaft klar, daß die Kabelgebühr bereits per Vereinbarung mit der monatlichen Mietzinszahlung abgegolten ist.
Fehlt eine solche Formulierung, hast Du ein Problem...nämlich kein Argument, im Streitfalle dem Gericht glaubhaft zu machen, daß die Kabelgebühren bereits mit der Miete abgegolten sind.
administrator
Hierzu anschliessend habe ich folgende Frage:
In meinem Mietvertrag ist bei den Nebenkosten die Position "Breitbandversorgung (Kabel-TV)" aufgeführt. Für was genau zahle ich hier?
Sind das die monatlichen Gebühren an den Kabelbetreiber?
Oder ist dies eine laufende Umlage für die bereitgestellten technischen Voraussetzungen für Kabel-TV?
Wenn letzteres der Fall sein sollte, wie sehen meine Optionen gegenüber dem Kabelanbieter aus?
Susanne
Hallo Joscelin,
in Ihrem Fall ist es so, dass der VM den Vertrag mit dem Kabelanbieter hat. Sie zahlen die monatlichen Gebühren über die Nebenkosten. Nachteil: sie können den Vertrag nicht separat kündigen. Wenn Sie sich dazu entschliessen würden, das Kabel-TV nicht mehr nutzen zu wollen, wird der Betrag trotzdem weiter über die NK fällig.
administrator
Hallo Susanne,
vielen Dank für die schnelle Antwort. <!-- s
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Gruss
Joscelin
administrator
In meiner Wohnanlage wurden wir vor einigen Jahren "zwangsverkabelt". Das bedeutete, nachträgliche Verkabelung (auf Putz) musste vom Mieter geduldet werden. Anschließend wurde die Miete minimal erhöht (ich glaube es waren damals 2 oder 3 DM). Dies begründete sich aus der Wohnwertsteigerung/Modernisierung. Die damals vorhanden Hochantenne wurde abgebaut.
Den Vertrag mit dem Kabelanbieter musste jedoch jeder Mieter nach einer kostenlosen Probezeit selbst abschließen.
Ich habe vor genau einem Jahr umgestellt auf DVB-T und dem Kabelanbieter gekündigt. Er hat meinen Zugang geschlossen und nur die so genannte Grundversorgung (das, was per Hochantenne geliefert werden würde: ARD, ZDF, SAT1, Phönix, RBB, und komischer Weise auch ein Shop-Kanal) geschaltet.
Die erhöhte Miete muss weiter gezahlt werden, denn der Kabelanschluss in der Wohnung steht zur Verfügung.
Grendel
20.02.2009 19:08
In meinem Vertrag steht: "Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für Breitbandkabel- oder Statellitenanlagen nach der Anzahl der Wohneinheiten auf die Mieter umzulegen."
Das bedeutet wohl, dass ich mit drinhänge, ob ich will oder nicht (einen Fernseher haben wir nicht).
Gruss,
G.
p.s.: Das Antwortfenster hier ist im FF 3.0.0.6 drei cm breit...
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