gefragt von administrator am 30.11.1999
Haus wird mit Terasse vermietet ohne Sicht- und Sonnenschutz
Liebe Forum Besucher !Ich habe seit dem 1.12.04 ein Haus gemietet in dem mir versprochen wurde, dass eine Terasse (35m2) zur Verfügung steht. Die Aussenanlage wird jetzt endlich fertiggestellt, obwohl mir die Fertigstellung im April zugesichert wurde (habe die volle Miete bis anhin gezahlt !). Nun meine Fragen:
- Kann von einer Terasse gesprochen werden, wenn weder ein Sichtschutz zur Strasse noch ein Sonnenschutz (Markise) vorhanden ist ?
- Kann ich eine Mietminderung für die Aussenanlage geltend machen, wenn diese 3 Monate im Verzug ist (Zeugen der Abmachung vorhanden).
Ich danke Euch für Eure Kompetenten Antworten !
Vielen Grüße
Jano
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hi,wenn im MV zugesicherte Eigenschaft fehlt, ist Minderung möglich.
o.c
