gefragt von administrator am 30.11.1999
Berechnung der Wohnfläche bei Dachgeschoss fuer B.
Gibt es in Berlin einen ortsueblichen Modus zur Berechnung der Wohnflaeche bei Dachgeschosswohnungen mit Dachschraegen?In Frage kaemen
1. die volle Anrechnung der gesamten Grundflaeche ohne Beruecksichtigung der Schraegen
2. eine Anrechnung ab 1,50 Meter Raumhohe
3. eine 50%-ige Anrechnung der Wohnflaeche zwischen einem und zwei Metern Raumhoehe und keine Anrechnung der Flaeche unter einem Meter Raumhoehe.
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hallo Moswkitsch,auch in Berlin gilt die Wohnflächenverordnung WoFIV.
Hier § 4 zum nachlesen:
§ 4
Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.
mfg
o.c
