gefragt von administrator am 30.11.1999

Wie lange Kündigungsrecht nach dem Tod

Hallo, wie lange ist von den Erben (Kinder) die Miete zu zahlen, wenn die Mutter verstirbt?
Stichwörter: kündigungsrecht + lange + tod

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

BGB sieht folgendes vor:

BGB § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

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Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.


Gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate


mfg

o.c

antwort von Hans Guckindieluft am
Danke

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