gefragt von administrator am 30.11.1999

Frage zu meiner Kleinreparaturklausel

Hallo!

In unserem Mietvertrag steht folgende Kleinreparaturklausel:

"Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen, im Einzelfall bis zu einem Betrag von 80,00 EUR zu tragen."

Jetzt ist bei uns der Haltegriff eines Rolladengurtes kaputt gegangen.

Was meint Ihr - fällt das unter die Klausel?


Danke und Grüße!
Stichwörter: frage + kleinreparaturklausel + meiner

Antworten

antwort von capo am
so wie die Klausel gemeint ist: jupp!
Aber da man mich eines besseren belehrt hat, weiss ich nun, dass diese Klausel in deinem Fall unwirksam ist, da nicht auf die 10% Begrenzung hingewiesen wurde und auch kein MaximalBetrag genannt wurde.
Also hast du das nicht zu zahlen, aber da weiß Bibi mehr...

antwort von Uwe M. am
Nein, nein, diese Obergrenze steht auch drin. Wollte ich aber nicht auch noch hinschreiben, da es mir ja hier nur um den Rollladen geht.

antwort von Tomraid am
Da sag ich nur Zahle mal.

Achja...warum melden eigentlich alle immer diese Fälle beim Vermieter und machen sowas nicht selber?

Das ist billiger und ein Freund im Umkreis kann da auch oft helfen.

Bitte erst mal nachdenken und dann Vermieter fragen, weil der Vermieter das auch nicht immer gerne macht. (Brief schreiben, Handwerker beauftragen etc.)

Oder habt ihr alle soviel Geld?

hihih

Euer

Tomraid

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