gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter ändert Personenschlüssel bei Leerstand

Hallo!

Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr bekommen, die Nachforderungen sind diesmal doppelt so hoch wie im letzten Jahr.

Die meisten Mehrkosten entstanden durch veränderte Personenschlüssel. Wir vermuten, diese wurden geändert, weil die Wohnung nebenan ca. 6 Monate leer stand und die Arztpraxis ebenfalls schon lang leer ist. Ist das so einfach ohne Vorankündigung zulässig? Entwässerung, Wassergeld, Treppenhausreinigung, Licht und Müllabfuhr sind daher viel teurer (die Personenschlüssel wurden jeweils von 33 auf 23, bzw. 26 auf 16 gesenkt, da merkt man schon einen starken Unterschied). Versicherungen, Heizkosten, Schornsteinfeger sind hingegen gleich geblieben, weil diese nach der Quadratmeterzahl bzw. individuell berechnet werden.

Uns ist die ganze Sache jedenfalls sehr suspekt!
Weiß jemand Rat?

Viele Grüße,
Lulu

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,
grundsätzliches Nein! Der Vermieter darf den bisherigen Verteilerschlüssel nicht plötzlich wegen dem Leerstand von sich aus ändern,um die vielleicht gestiegenen Kosten auf die verbliebenen Mieter umzuverteilen.Die anteiligen Kosten für leer stehende Wohnungen und Gewerberäume muß der Vermieter selbst tragen.Außerdem sind die Kosten für die Arztpraxis,also gewerblich genutzte Flächen,gesondert abzurechnen und gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung für Deine Wohnung.Du solltest zunächst Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen,und die Grundlagen der Berechnung prüfen.Ratsam ist,eine Beratung beim örtlichen Mieterverein hinzu zu ziehen.
Gruß

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