gefragt von administrator am 30.11.1999
Fristen für Vermieter nach Einspruch gegen NK-Abrechnung
Hallo!Mich würde mal interessieren wie lange denn mein Vermieter Zeit hat auf meinen EInspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu reagieren. Ich hab ja 4 Wochen Zeit sie zu prüfen ...
Konkret: Nebenkostenabrechnung 2001 erhalten Fristgerecht Dez. 2002, Einspruch erhoben im Jan. 2003 (Fristgerecht!), - Pause - ,nächste Nebenkostenabrechnung im Dez. 2003 erhalten, auch dagegen fristgerechter Einspruch, [b:75680]daraufhin[/b:75680] STellungnahme und (teilweise) Berichtigung der Abrechnung 2001. Kann er dafür echt noch was verlangen ??
Besten Dank,
Schlumpfine
