gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung der noch nicht bezogenen Wohnung

Hallo,

ich habe folgendes Problem (eigentlich haben hier alle nur Probleme):
Da ich mit meiner "Perle" zusammenziehen wollte, haben wir am 01.04.04 einen Mietvertrag für eine Wohnung zum 15.06.04 unterschrieben. Am letzten Wochenende (01.05.) haben wir beschlossen, doch nicht zusammen zu ziehen. (...ich denke, die Sache geht auseinander. Das bleibt aber unter uns)
Am 03.05 habe ich den Vermieter angerufen und ihn gesagt dass wir nicht einziehen. Er war (einerseits verständlicherweise) sauer aber hat dann auch gesagt, dass es ihn auch egal ist, denn er bekommt ja bis Ende September seine Miete.

"...Kündigung schriftlich bis zum 3. des Monats zum Ende des übernächsten Monats" und der Mietvertrag beginnt wie gesagt offiziell zum 15.06. [b:05c62]


Wie soll und kann ich mich jetzt verhalten. Ist das alles so rechtens????


Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar

strullich[/b:05c62][/b]
Stichwörter: bezogenen + kündigung + wohnung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,

ja, das ist rechtens.

kündigen Sie so schnell als möglich, das ganze schriftlich und von Ihnen und Ihrer Freundin gemeinsam.

Sie haben die Möglichkeit einen oder mehrere Nachmieter dem Vermieter zu nennen, die dann in das Mietverhältnis eintreten.

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