gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasseruhr

In meinem Mietvertrag ist die Abrechnung der Wasserkosten nach Wasseruhr vereinbart. Nach Einzug habe ich festgestellt, dass keine Wasseruhr existiert. Jetzt kommt die erste Abrechnung mit sehr hohen Wasserkosten (100 % mehr als in der vorherigen Wohnung mit Wasseruhr). Handelt es sich bei der Angabe "Wasseruhr" um eine zugesicherte Eigenschaft? Gibt es Verjährungsfristen, die ich beachten muss? Kann oder muss ich den Vermieter auffordern, eine Wasseruhr einzubauen?
Stichwörter: wasseruhr

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