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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe in einer für mich verzwickten Mietangelegenheit eine Frage.

Ich habe am 16.01.2001 einen Mietvertrag unterzeichnet, der folgende Kündigungsklausel enthält:

Das Mietverhältnis endet……unter Einhaltung der folgenden Fristen

1. 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes bis zu 5 Jahre verstrichen sind,
2. 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes mehr als 5 Jahre verstrichen sind,
3. u.s.w.

Die Kündigung ist frühestens zum 31.01.2004 möglich.
Wird nicht fristgemäß vor Ablauf gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr.

Kann ich diesen Vertrag vor dem 31.01.2005 mit einer 3monatigen Kündigungsfrist beenden ?

Eine Sonderkündigung wegen „geringfügiger Modernisierungsmaßnahmen“ wurde abgelehnt.
Eine Mieterhöhung von ca. 6,00 € mtl. folgt noch.

mit freundlichem Gruß

Christian
Stichwörter: möglich + vorzeitige + kündigung

0 Kommentare zu „vorzeitige Kündigung möglich ?”

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