gefragt von administrator am 30.11.1999
Nachzahlung Nebenkosten
Halloich brauche dringend eure hilfe!
Folgendes:
Ich habe am 6.4.2004 von meinem alten Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom November 2002 -Januar 2003 bekommen.
In diesem Zeitraum befand ich mich in der Kündigungsfrist von drei Monaten und wohnte dort auch nicht mehr(Wohnung stand leer und dort wurde weder wasser, strom, heizung- oder sonstiges benutzt).
Muss ich die Kosten tragen? Sprich nur Kaltmiete oder Komplett?
Ist die abrechnung nicht auch schon verjährt?
Vielen Dank für eure Antworten
Mfg
Manni
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Tagchen,Nebenkosten sind verjährt
antwort von administrator am
@Oliver Curdbist du dir da sicher?
woher hast du denn die info
antwort von Oliver Curd am
Hi Manni,die Kaltmiete musst du zahlen, da der Vermieter dir die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten vorgelegt hat, kann er nichts mehr nachfordern. (ausschlussfrist)
Siehe BGB § 556 (3)
MfG
O C
