gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachzahlung Nebenkosten

Hallo
ich brauche dringend eure hilfe!

Folgendes:
Ich habe am 6.4.2004 von meinem alten Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom November 2002 -Januar 2003 bekommen.
In diesem Zeitraum befand ich mich in der Kündigungsfrist von drei Monaten und wohnte dort auch nicht mehr(Wohnung stand leer und dort wurde weder wasser, strom, heizung- oder sonstiges benutzt).

Muss ich die Kosten tragen? Sprich nur Kaltmiete oder Komplett?
Ist die abrechnung nicht auch schon verjährt?


Vielen Dank für eure Antworten

Mfg
Manni
Stichwörter: nachzahlung + nebenkosten

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Tagchen,

Nebenkosten sind verjährt :D Brauchen nix zu zahlen schaue unter meinen Beiträgen nach, dort steht weng was

antwort von administrator am
@Oliver Curd
bist du dir da sicher?
woher hast du denn die info

antwort von Oliver Curd am
Hi Manni,

die Kaltmiete musst du zahlen, da der Vermieter dir die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten vorgelegt hat, kann er nichts mehr nachfordern. (ausschlussfrist)

Siehe BGB § 556 (3)

MfG

O C

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