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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,
ich weiß nicht ob so eine ähnliche Frage schonmal in diesem
Forum gestellt wurde deswegen frage ich jetzt einfach mal.
Also folgendermaßen: Ich habe vor meine Wohnung zu kündigen und in eine WG zu ziehen, es ist klar das ich mich dabei an die Kündigungsfrist von 3 Monaten zu halten habe. Soweit so gut nun will ich aber innerhalb der nächsten Wochen umziehen was ja noch innerhalb der 3 Monate K.F. liegt ,also habe ich mich mit dem Vermieter geeinigt einen Nachmieter zu stellen der noch innerhalb des Zeitraumes die Wohnung übernimmt.
Da dieses Haus aber von einem Immobilienmakler verwaltet wird ( nur verwaltet , mußte bei Einzug auch keine Maklergebühren zahlen ) , will mir jetzt der Vertreter des Eigentümer für einen vorzeitigen Verwaltungsaufwand 150 Euro berrechnen.
Ist dies Rechtens ???
Und was ist wenn ich mich nicht darauf einlasse ,hat der Vermieter dann das Recht die potentiellen Nachmieter ( die ich ihm auch noch stelle ! ) abzuweisen und darauf harrt das ich bis zum Ende Miete zahle ???

Vielen Dank erstmal im Voraus !!!

1 Kommentar zu „Verwaltungsgebühr wenn ich innerhalb der Künd.frist ...???”

Oliver Curd Experte!

HALLO;

eine Gebühr darf er dem Mieter nicht verlangen, jedoch vom Eigentümer der Wohnung (Vermietungsgebühr).Verlangt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr für die Beendigung des MV's, ist das nach Auffassung der meisten Gerichte unzulässig (LG Augsburg ZMR 99, 257; AG Wiesbaden WM 96, 25). Dem Nachmieter muss er zustimmen, er darf den Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in der Person oder den Wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachfolgers vorliegen ( OLG Frankfurt WM 91, 475 ;)

MfG

O. C

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