gefragt von administrator am 30.11.1999

heizkostenabrechnung

guten tag !
ist der vermieter verpflichtet dem mieter ein nachweis über die heizkostenablesung (abrechnung) zu hinterlegen ?(Ablesequittung)

ist der vermieter verpfichtet erhöhungen über, z.b. grundsteuer oder versicherung, dem mieter schriftlich mitzuteilen ?

vielen dank im vorraus
Stichwörter: heizkostenabrechnung

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