gefragt von administrator am 30.11.1999
Hausverwaltung
HalloIch wohne jetzt schon seit 10 jahren in der selben Wohnung.
Jetzt ist eine Mieterin da die die Hausverwaltug übernommen hat.
Die kommt immer mit neuen sachen zb.Sie legt fest wann die kehrwoche gemacht werden muß und zwar zwischen freitag und sonntag um 7.00 Uhr.
Dann legt diese fest daß man die Briefkästen in jeder Kehrwoch aussen abwischen muß.und noch so andere kleinichkeiten.
Frage kann diese das einfach so bestimmen oder gibt es dafür Regeln.
Es wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen kann
Danke.
Antworten
antwort von administrator am
Hi,dafür gibt es die Hausordnung, dort muß geregelt sein wer was wann machen muß
Bestandteile der Hausordnung
Die Hausordnung soll das Zusammenleben sämtlicher Bewohner eines Hauses gewährleisten. Sie ist Verhaltensmaßstab, schützt die im Objekt lebenden Parteien vor gegenseitiger Belästigung und spezifiziert die allgemeine Obhutspflicht des Mieters über die Mietsache.
Mietvertragliche Verpflichtungen, wie z. B. Schönheitsreparaturen haben in der Hausordnung nichts zu suchen.
In den meisten Mustermietverträgen ist die Hausordnung bereits als Bestandteil enthalten und kann einseitig von keiner Partei ( Mieter oder Vermieter ) geändert werden. Das bedeutet, dass die Hausordnung erst durch Vereinbarung (Mieter und Vermieter ) wirksam wird. Es reicht nicht aus, wenn der Vermieter eine Hausordnung ohne vorherige Vereinbarung mit den Mietern z.B. in das Treppenhaus oder an ein “schwarzes Brett” hängt.
Wurde die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrages, kann der Vermieter einseitig eine Hausordnung erlassen. Die Verpflichtungen des Mieters beschränken sich bei der einseitigen Hausordnung ausschliesslich auf die ordnungsgemäße Behandlung des Mietobjektes und die Erhaltung der Ordnung innerhalb der Hausgemeinschaft. Spezielle Verpflichtungen, wie z. B. die Treppenhausreinigung dürfen nicht aufgenommen werden - hier muß der Mieter zustimmen.
Im Detail regelt die Hausordnung vor allem folgende Punkte:
Ruhezeiten
Schnee- und Glatteisbeseitigung
Benutzung von Gemeinschaftsräumen (z.B. Waschküche)
Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern
Reinigungspflichten der Mieter (z. B.Treppenhaus)
"
antwort von Oliver Curd am
Hallo, Änderungen der Hausordnung werden durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigetümer auf der Eigentümmerversammlung verfasst.
Dann gilt das, was der Gast Ihnen geschrieben hat.
