gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter verbietet farbige Gestaltung der Wohnung

darf der Vermieter dem Mieter verbieten die Wände der Mietwohnung farbig zu gestalten. Bei unserer momentanen Wohnungssuche, begegnen wir immer wieder Vermieter die auf weiße Wände bestehen und einen farbigen Anstrich verbieten? Muß ich diese Forderung als Mieter einhalten? Unsere Traumwohnung haben wir jetzt zwar gefunden aber leider auch wieder einen Vermieter der auf weiße Wände besteht. Bei Auszug darf keine weiß überstrichene bunte Farbwand vorhanden sein. Die bunte Farbe blockiere die Atmung der Wände.
kann mir jemanden sagen ob, der Vermieter mich so einschränken darf
Stichwörter: farbige + gestaltung + verbietet + vermieter + wohnung

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Hatte den Fall bei meiner letzten Wohnung auch.
Man hat als Mieter ein Sondernutzungsrecht. Mann kann Tapezieren und malen was man will, ABER ....
Bei Auszug muss alles wieder in den "alten" Zustand zurückversetzten.
Bei mir Raufaser tapete mit weisser Farbe.
Der Vermieter kann aber weder Marke der Tapete noch Marke der Farbe Vorschreiben.
Vertrag unterschreiben, Klausel nicht gültig.

Guter Tip von mir.
Wenn Farbe, dann nur leichte Töne, die sich leicht weissen lassen. Sonst darf man doch Tapezieren ( :twisted: mir passiert)

Folgendes Urteil habe ich gefunden.

:D Darf der Mieter im Rahmen der Renovierung die Tapeten und die verwendeten Farben selbst aussuchen?

Ja, während des laufenden Mietverhältnisses darf der Mieter die Art der Tapeten und die Farben selbst aussuchen; das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Dagegen muss der Mieter bei einer Auszugsrenovierung ungewöhnliche Anstriche oder Tapezierungen unterlassen.

Landgericht Braunschweig, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1986, S. 274

Quelle: http://www.koelntown.de/htopic,435,farbe.html
etwa erstes Drittel

Oder auch:
Muss der Mieter beim Auszug laufende Schönheitsreparaturen nachholen, wenn er diese während des Mietverhältnisses unterlassen hat?

Ja. Voraussetzung ist allerdings, daß die Klausel, die dem Mieter laufende Schönheitsreparaturen auferlegt, zulässig und wirksam ist. In diesem Fall muss der Mieter die Renovierung spätestens beim Auszug nachholen. Das gilt aber nur für die Räume in der Wohnung, bei denen die Fristen abgelaufen sind.


Muss der Mieter beim Auszug renovieren, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist, "den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen"?

Nein, der Mieter muss lediglich etwaige bauliche Veränderungen wieder rückgängig machen.


Muss der Mieter beim Auszug renovieren, wenn im Mietvertrag steht, daß er die Wohnung "besenrein" zurückzugeben hat?

Nein, diese Klausel verpflichtet den Mieter beim Auszug nicht zur Renovierung sondern lediglich dazu, daß er die Wohnung beim Auszug in einem sauberen Zustand sein muss.

Quelle: Amtsgericht Köln
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1980, S. 185

Aber Vorsicht

Farbwahl bei Renovierung
Renoviert der Mieter beim Auszug, so muss er sich bei der Farbauswahl für die Wände auf "normale" Farben beschränken.
Im Interesse des Vermieters, der die Wohnung noch anderweitig vermieten will, darf der Mieter bei der Renovierung allgemein anerkannte Geschmacksgrenzen nicht überschreiten. Nach einem Urteil des LG Berlin sind etwa Farben wie Türkis, Lila, Schwarz oder Rot nicht akzeptabel.
LG Berlin, 1994-11-29, 64 S 213/94

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