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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
guten tag !

folgende frage, ich wurde aus meiner wohnung im november 2003 zwangsgeräumt, der mieter hat mir eine frist von einer woche eingeräumt die wohnung zu renovieren. leider bin ich nicht dazu gekommen die wohnung selbst zu renovieren da ich mit der einweisung in eine notunterkunft zu kämpfen hatte. jetzt hat mich der vermieter angeschrieben und mir eine saftige rechnung dargestellt.
zum einen hat er den kompletten teppichboden erneuert (7 jahre war dieser), die küche wurde entfernt und erneuert sowie der e herd, eine glastür wurde repariert, diese ist im laufe der mietzeit mir kaput gegangen, und in rechnung gestellt. zu guter letzt will er miete bis 2004 januar, obwohl ich am 25.11.03 geräumt wurde.
meine frage ist, muß ich für solche arbeiten und neuanschaffungen (e herd und küche, teppichboden) aufkommen oder nicht ?
die malerarbeiten stellt er mir auch in rechnung, diese werde ich wohl vielleicht vom sozialamt bekommen, kann dies aber auch nicht 100% sagen. insgesamt möchter der vermieter von mir rund 6000 euro für oben gennates haben.
Stichwörter: usw + zwangsräumung + renovierunkosten

0 Kommentare zu „Renovierunkosten usw. bei Zwangsräumung”

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