gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung

Hallo,

ich bin derzeit mit 2 Monatsmieten im Rückstand (März + April) und den Nebenkosten.

Mein Vermieter hat mich nicht schriftlich angemahnt, nur mündlich am Telefon. (Ich habe schon des öfteren meine Miete verspätet gezahlt)

Wenn ich diesen Betrag Ende nächster Woche vollständig ausgleiche, hat mein Vermieter trotzdem das Recht mir zu kündigen?

Gruß Jan
Stichwörter: kündigung

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