gefragt von administrator am 30.11.1999

todesfall

hi leut die 2.
hat irgend wie nicht geklappt,ist aber äusserst wichtig.
kann mir bitte jemand sagen wie es sich mit der kündigung der whg verhält,wenn der ehepartner verstorben ist und die ehefrau die whg aus finanziellen gründen sich nicht leisten kann.gibt es da eine sonderregelung
oder ähnliches.

danke im vorraus, tscharlie
Stichwörter: todesfall

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Der verbliebene Ehepartner tritt in das Mietverhältnis ein, wenn er nicht schon vertraglich das MV fortsetzt.
Es gibt keine Sonderregelung, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Aber ein Aufhebungsvertrag mit Vermieter ist möglich.

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