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mal wieder nebenkosten....

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich bin im Februar 2003 aus meiner Wohnung ausgezogen. Mein Vermieter hat dann 50 Euro von meiner Kaution fuer die Nebenkostenabrechnung 2002 einbeahlten. Soweit war ich ja auch noch damit einverstanden. Nachdem ich bis 31.12.2003 keine Nebenkostenabrechnung fuer 2002 von ihm bekommen habe, habe ich diese angemahnt und meine restliche Kaution (50 Euro) zurueck verlangt. Mein Vermieter teilt mir nun mit, das es nicht sein verschulden ist, das die Nebenkosten aus 2002 noch nicht abgerechnet sind, da ein Wechsel in der Hausverwaltung in 2002 stattgefunden hat und er keine Einsicht in die Unterlagen hat der alten Verwaltung hat. Der Wechsel stimmt und es gab Probleme mit der vorherrigen Verwaltung. Die jetzige Hausverwaltung teilt mir ausserdem mit, das sie versuchen werden die Nebenkosten von 2002 nachzuarbeiten.

Meine Frage ist jetzt, ob das so zulaessig ist und wenn ja, wie lange ich dem Vermieter zeit geben muss die Nebenkosten von 2002 zu erstellen? Schliesslich will er es ja nur versuchen und ob das erfolgreich ist, weiss ich ja nicht. Ich moechte ja schliesslich irgendwann meine Kaution zurueck bekommen und will nicht Jahre darauf warten.

Vielen Dank,

Kuddel
Stichwörter: nebenkosten

3 Kommentare zu „mal wieder nebenkosten....”

 Oliver Curd Experte!

Hallo,
Der Vermieter muss die Abrechnung spätesetens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum vorlegen. Dies ist eine Auschlussfrist d.h. hat der Vermieter nicht innerhalb 12 Monaten abgerechnet, kann er nichts nachfordern. Außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Für Nachlässigkeiten seiner Hausverwaltung muss er einstehen.
Die Auschlussfrist betrifft nur Nachforderungen des Vermieters, nicht aber Rückzahlungsansprüche des Mieters. BGB 556 (3)

 administrator Experte!

Sorry,

ich habe mich ein wenig unverstaendlich ausgedrueckt. Ich meinte mit Vermieter immer meine Hasuverwaltung. Es gibt zwar einen Vermieter, die Hausverwaltung erledigt aber alles. Ist die Hausverwaltung mit dem Vermieter gleichzusetzen laut BGB 556 (3)?
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Wie lange muss ich der Hausverwaltung zeit geben, die Nebenkosten abzurechnen?

Danke,
kuddel

 Oliver Curd Experte!

Hi,

Es wird so sein, dass Ihr Vermieter mit der Hausverwaltung einen Mietverwaltungsvertrag geschlossen hat. Ändert sich nichts an der Tatsache, dass der Vermieter für die Nachlässigkeit seiner Verwaltung einstehen muss.

Die Kaution darf er wegen seiner verspäteten Abrechnung nicht einbehalten, die 12 Monatsfrist ist rum.

Sie können Ihn nochmals anmahnen, zahlen mussen Sie aus der Abrechnung eh nichts mehr. Können aber nach Zugang der Abr. innerhalb 12 Monaten eine Rückzahlung fordern, sofern im voraus Sie zuviel bezahlt haben.

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