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Mobilfunkantenne

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Mobilfunkantenne

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Gießen darf Ihr Mieter Ihnen nicht die Miete mindern, wenn Sie auf dem Dach Ihres Hauses eine Mobilfunkantenne stehen haben. Es ist vielmehr so, dass zusätzlich noch konkrete Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen müssen. Allein die Furcht vor bisher noch nicht nachgewiesenen Gesundheitsschäden reicht nicht, um Ihnen die Miete zu mindern (AG Gießen, Urteil v. 9.7.2001  48-M C 903/00, ZMR 2001, S. 806).

Das Amtsgericht München hat dies allerdings schon einmal anders gesehen (AG München, Urteil v. 30.3.1998  432 C 7381/95, GE 2000, S. 1692). Diesem Gericht genügte allein die Furcht des Mieters vor der Strahlung einer Mobilfunkanlage. Der Mieter durfte die Miete mindern. Aller-dings ging es da auch um insgesamt 6 Antennen auf einem Flachdach. Noch dazu befand sich zwischen der Mieterwohnung und den Antennen lediglich ein niedriges Zwischengeschoss
Stichwörter: mobilfunkantenne

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