gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohngeld abhängig von Wohnungsgröße
Eine Freundin hat mir erzählt, dass sie kein Wohngeld bekommen würde wenn ihr Freund auszieht, weil die Wohnung für die und ihre Tochter zu groß wäre.Bei mir stellt sich die Frage ab Sommer wenn ich keinen weiteren Unterhalt von meinem Ex-Mann bekomme (weder für mich noch für meinen Sohn). Ich wohne jetzt in einer 3 Zi.-Whg mit 76 m². Stimmt das?
Antworten
antwort von rhw am
Hallo Maren,die Wohnungsgröße ist beim Wohngeld nach Wohngeldgesetz keine entscheidende Größe. In Abhängigkeit von der Zahl der Familienmitglieder und der für die jeweilige Gemeinde/Stadt festgelegten Mietenstufe ist eine zuschussfähige Höchstmiete aus Tabellen ersichtlich, die dann maximal in die Berechnung des Wohngeldanspruchs einbezogen wird.
Es kann zwar sein, dass man nach Verringerung der Zahl der Familienmitglieder wegen der dann geringeren zuschussfähigen Miete u. U. keinen oder einen geringeren Wohngeldanspruch hat. Jedoch entfällt dieser dem Grunde nach wegen 'einer zu großen Wohnung' nicht.
MfG
rhw
