gefragt von administrator am 30.11.1999
Wartung Heizungsanlage
Gehört die Wartung des Öltankes zur Wartung der HeizungsanlageAntworten
antwort von administrator am
Hallo,ich würde mal sagen nein, find aber leider nichts 100 % dazu ?!
Die Reinigung des Heizöltanks, die nur alle 4- oder 5 Jahre fällig ist, gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten wie die regelmäßige Treppenhausreinigung. (AG Rendsburg, Urteil v. 22.10. 2001 – 11 C 117/01, WM 2002, S. 232
antwort von miga am
Hallo,gehört der Öltank zur Heizungsanlage???!!!
Bei ein wenig Überlegung beantwortet sich Deine Frage von selbst!
Michael
antwort von administrator am
[quote="joey":ac888]Gehört die Wartung des Öltankes zur Wartung der Heizungsanlage[/quote:ac888]Der Punkt ist, ob Du vertraglich verpflichtet wirst, den Wartungsvertrag mit einer entsprechenden Firma (auf Deinen Namen) abzuschließen; sollte dies der Fall sein, wäre diese Vorgehensweise ungesetzlich; siehe BGH-Urteil vom 15.05.1991/WM 91/381.
Grundsätzlich jedoch sind die Kosten für derartige Wartungsarbeiten umlagefähig.
