gefragt von administrator am 30.11.1999

Recht bei Wohnungsmängel

Hallo,

kann mir hier jemand einen Tip geben wie ich am besten vorgehen kann ? Ich wohne seit ca. 1 Jahr in einer Wohung, anfangs dacht ich die Gerüche ( kalter Rauch ) kommen vom Vormieter. Ich ging der Sache nach und es wurde festgestellt ( auch vom Vermieter schriftlich bestätigt ) das der Rauch von einem Untermieter durch meine Dielen drückt. Nun habe ich ein wenig recherchiet und dabei ein Musterurteil gefunden in dem dem Mieter eine Mietminderung von 25% zusteht. In einen anderen Urteil wird dem Mieter ein fristloses Kündigungsrecht eingeräumt. Nun meinen Frage verwirke ich das Kündigungsrecht wenn ich die Miete um die 25% mindere ? Ich weis das ich die Formalitäten ( Fritsetzung usw. ) einhalten sollte was ichj auch machen werde.

vielen Dank
Stichwörter: recht + wohnungsmängel

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