gefragt von administrator am 30.11.1999

schräger Fussboden im Altbau

Hallo! Ich würde gern wissen, ob es überhaupt möglich ist eine Wohung mit einem Zimmer zu vermieten, dass einen schrägen Fussboden hat. Der Raum ist ca. 2,10m breit. Das Gefälle ist ca. 5 cm auf einen Meter Breite und hinzu kommt noch, dass der Raum insgesamt nicht mal 2 Meter hoch ist.
Kann mir jemand sagen, ob man diesen Raum überhaupt vermieten darf bzw. ob man die volle Miete pro m² nehmen darf?
Vielen lieben Dank im Voraus! :?:
Stichwörter: altbau + fussboden + schräger

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Zu dem Thema klare Rechtslage.

1. Der Boden ist in einem Altbau hinzunehmen, ausser es liegt an einem Schaden im Gebälk der akut ist.

2. Wohnräume lichte Höhe min 1m und weniger 2m nach allen Seiten geschlossener Raum nur 50% Anrechenbare Wohnfläche

Quelle: Mietspiegel
zu erhalten in allen Gemeinden, manchmal Banken, Mieterschutzbund oder nach googel´n

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