gefragt von administrator am 30.11.1999

Guthaben aus Nebenkosten, doch keine Auszahlung!!!

Hallo,

unser Ex-Vermieter hält ein Guthaben aus der Nebenkosten-Abrechnung zurück (450,00 Euro) und einen Teilbetrag der Kaution (500,00 Euro), weil er noch Forderungen an uns hat.

Ist das nicht "ungesetzlich"? Gibt es dazu einen §, den ich nutzen kann!!!

Gruß

Erika
Stichwörter: auszahlung + guthaben + keine + nebenkosten

Antworten

antwort von administrator am
Es kommt darauf an wie hoch die Forderungen des Vermieters an Euch sind. Grundsätzlich dürfen Forderungen aufgerechnet werden.

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