gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter im Recht!!!

Hallo,

wie jeder hier in diesem Forum, so haben auch wir erhebliche Probleme mit unserem Ex-Vermieter.

Bei Wohnungsübergabe am 31.07.2003 stellte der Vermieter lediglich eine zerbrochene Griffleiste an einem Veluxfenster fest. Nichts Schriftliches, doch wir hatten eine Zeugin dabei.

Wir haben uns zu diesem Schaden bekannt und er hat Anfang Oktober eine Firma beauftragt.

Nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen wurde dann wohl noch ein Dritter begonnen, uns aber zeitgleich ein Angebot über den Einbau eines neuen Dachfensters zugesandt.

Um die erheblichen Kosten von uns abzuwenden, habe ich in Eigeninitiative (Zeitaufwand 15 Min.), mit Einverständnis des jetztigen Mieters, selbst eine geeignete Griffleiste besorgt und montieren lassen, wofür die Fachfirma mehr als 4 Monate benötigt hat.

Nun fordert der Vermieter von uns Schadensersatz, für den unergiebigen Aufwand seiner Firma. Kann ich kaum glauben!!!

Müssen wir eigentlich den Griff bezahlen!!! Obliegt die Instandhaltung der Mietsache nicht dem Vermieter. Der Griff ist ja nicht durch mutwillige Zerstörung zerbrochen, vielmehr durch altersbedingten Verschleiß, bzw. normale Abnutzung im Rahmen einer vertragsgerechten Nutzung der Wohnung entstanden.

Zudem hat er uns noch eine Sanitär-Rechnung aufs Auge gedrückt, die wir aber als unbegründet zurückgewiesen haben. Diese Mängel wurden im Rahmen des Abnahmetermins nicht festgestellt.

Außerdem hält er noch einen Teil der Kaution und ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück.

Wäre es ratsam, einen Mahnbescheid über die Gesamtsumme zu erlassen, da wir seine Repressalien als unbegründet ansehen!!!

Fragen über Fragen und auf eine Antwort oder hilfreiche Tips gespannt, wie ein Flitzebogen.

Grüßli aus der schneebedeckten Schweiz
Stichwörter: recht + vermieter

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

wenn der Griff durch normalen Verschleiß kaputt gegangen ist, müssen Sie Ihn nicht bezahlen, wenn SIe den Griff kaputt gemacht haben schon !

Es ist Ihr Recht den Schaden selbst zu beheben, nur nach 2 Abmahnungen (wenn keine Reaktion von Ihnen kommt) hat der Vermieter das Recht eine Firma zu beauftragen

antwort von Erika am
Hallo Gast,

danke für die Info, doch wirklich weitergebracht hat mich das nicht.

Versuchen Sie mal, eine Griffleiste an einem Velux-Schwingfenster einfach so kaputt zu machen (durchbrechen)!!!

Abgesehen von der Tatsache, daß der Eigentümer eine Firma beauftragt hat, mit der Reparatur, hat er uns zeitgleich ein Angegot derselben zukommen lassen, über den Einbau eines neuen Fensters. Das Angebot hat er mit dem Guthaben aus der Nebenkosten-Abrechnung verrechnet und den noch ausstehenden Saldo von uns gefordert.

Für uns war klar, daß der Eigentümer anstatt "nur" einer Griffleiste, sich gleich ein ganz neues Fenster auf unsere Kosten einbauen läßt.

Ist ein Angebot, welches schon aufgerechnet wurde nicht gleichzustellen mit einer Rechnung?

Gruß

Erika

antwort von Erika am
Hallo Gast,

danke für die Info, doch wirklich weitergebracht hat mich das nicht.

Versuchen Sie mal, eine Griffleiste an einem Velux-Schwingfenster einfach so kaputt zu machen (durchbrechen)!!!

Abgesehen von der Tatsache, daß der Eigentümer eine Firma beauftragt hat, mit der Reparatur, hat er uns zeitgleich ein Angegot derselben zukommen lassen, über den Einbau eines neuen Fensters. Das Angebot hat er mit dem Guthaben aus der Nebenkosten-Abrechnung verrechnet und den noch ausstehenden Saldo von uns gefordert.

Für uns war klar, daß der Eigentümer anstatt "nur" einer Griffleiste, sich gleich ein ganz neues Fenster auf unsere Kosten einbauen läßt.

Ist ein Angebot, welches schon aufgerechnet wurde nicht gleichzustellen mit einer Rechnung?

Gruß

Erika

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